Luftdichtigkeit von Wohngebäuden

 

Wirkung und Bewertung der Leckagen

Die nachfolgenden Inhalte sind der Broschüre "Joachim Zeller und Karl Biasin: Luftdichtigkeit von Wohngebäuden", VWEW-Energieverlag, Frankfurt 2002 entnommen und werden mit Zustimmung des Verlags dargestellt.

Bewertung der Leckagen

Luftdicht bewertung

Abb.: Unverputztes Mauerwerk stellt eine bedeutende Leckage dar

Die Luftmenge, die bei der Unterdruck-Messung durch ein Leck strömt, ergibt sich im Prinzip als das Produkt aus der gemessenen Luftgeschwindigkeit mal der Fläche des Lecks. Wichtiger als die Geschwindigkeit ist für die Bewertung die Fläche des Lecks, denn diese kann in weiten Bereichen variieren:
Vergleichsweise harmlos sind einzelne punktförmige Undichtigkeiten, beispielsweise Löcher durch Tackerklammern in einer Folie. Eine größere Rolle spielen linienförmige Lecks, wie fehlendes Dichtband am Anschluß der Folie an die Pfette. Besonders bedeutsam sind flächige Fehlstellen in der Luftdichtigkeitsschicht (keine Folie in der Laibung des Dachflächenfensters).
Neben der Größe und Strömungsgeschwindigkeit ist es die Lage der Lecks am Gebäude, von der die Beurteilung abhängt. Große Lecks im Dachgeschoß bergen die Gefahr von Bauschäden durch Tauwasserausfall, solche im unteren Teil des Gebäudes und speziell in Bodennähe können zu Zugerscheinungen führen. Lecks zum Keller oder zu Installationsschächten hin sind wegen des möglichen Eintrags von Radon und Schimmelsporen zu beanstanden, solche zu anderen Wohnungen wegen der Geruchs- und Schallübertragung. In Häusern mit Abluftanlagen oder mit Lüftern für innenliegende Bäder sind Lecks, durch die Geruchs- oder Schadstoffe eingetragen werden können, wegen des Unterdrucks bei Lüfterbetrieb besonders störend.

Nachbesserungen

Luftdicht bewertung

Anhand der vorstehend genannten Beurteilungskriterien für Lecks können ggf. die durchzuführenden Nachbesserungsarbeiten festgelegt werden. Man muß sich jedoch darüber im Klaren sein, daß Nachbesserungen oft mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich sind. Ist die Innenschale bei Leichtbaukonstruktionen schon angebracht, dann werden bei der Messung die Luftdurchtrittspunkte durch diese Innenschale festgestellt. Die eigentlichen Fehler im Bereich der dahinterliegenden Luftdichtungsebene sind nicht mehr zugänglich. Nachbesserungen an der Innenschale ändern wenig am Gesamtergebnis - wird ein Loch abgedichtet, dann strömt durch die verbleibenden Löcher entsprechend mehr Luft. In diesem Fall brauchen nur solche Luftdurchtrittspunkte nachgebessert zu werden, an denen z.B. Zugluft auftritt.

Volumenbezogene Luftdurchlässigkeit

Zulässige Werte für die Dichtigkeit von Gebäuden sind in der Richtlinie DIN V 4108-7 (11.96) genannt. Sie hängen von der Art der Raumbelüftung ab: Häuser mit mechanischer Lüftungsanlage müssen dichter sein als solche mit Fensterlüftung.
Sowohl bei mechanischen Abluftanlagen, als auch bei Zuluft-Abluft- Anlagen mit Wärmerückgewinnung darf die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 nicht mehr als 1,0 je Stunde betragen. Bei Fensterlüftung liegt der entsprechende Wert bei 3,0 je Stunde. In allen Fällen müssen jedoch größere Einzellecks vermieden werden, damit es nicht zu Bauschäden oder Zugerscheinungen kommt.
Für Niedrigenergiehäuser und Gebäude in windexponierter Lage wird empfohlen, auch bei Fensterlüftung eine volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 gleich oder kleiner 1,0 je Stunde einzuhalten. Dadurch würde der mittlere Luftwechsel durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle einen Wert von 0,1 je Stunde während der Heizperiode kaum überschreiten.
In neuen Wohngebäuden liegt die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 meist zwischen eins und vier je Stunde. In Dachgeschossen ohne Luftdichtungsschicht treten manchmal Werte über 20 je Stunde auf. Sowohl in Massiv- als auch in Leichtbauten sind bei sorgfältig geplanter und ausgeführter Luftdichtungsschicht Werte unter eins je Stunde erreichbar - die Meßergebnisse sehr dichter Häuser liegen unter 0,5 je Stunde.

Aufnahme- und Ergebnisprotokoll

Die wichtigsten Daten der Luftdurchlässigkeitsmessung eines Gebäudes sollten in einem Aufnahmeprotokoll und die aus den Meßwerten errechneten Kennwerte und deren Bewertung in einem Ergebnisprotokoll festgehalten werden. Aufnahme- und Ergebnisprotokoll können dem Wärmebedarfsausweis als Anlage beigefügt werden. Auf diese Möglichkeit ist in „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu §12 der Wärmeschutzverordnung" vom 20. Dezember 94 hingewiesen.
Das Aufnahmeprotokoll enthält wichtige Angaben zum untersuchten Gebäude bzw. zur untersuchten Wohnung. Dazu kommen die Meßbedingungen und die Meßwerte bei Unter- und Überdruck. Unerläßlich ist eine Auflistung der Orte großer und mittlerer Leckagen. In der Praxis hat es sich sehr bewährt, die für das Gebäude Zuständigen (z. B. Bauleiter, Handwerker, Bauherr) nach der Messung auf diese Leckagen aufmerksam zu machen und ggf. die notwendigen Nachdichtungsarbeiten zu vereinbaren.
Im Ergebnisprotokoll sind wichtige Kennwerte wie der Volumenstrom der Luftdurchlässigkeit V50, die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 und die äquivalente Leckagefläche A50 aufgeführt. Für die Bauherrschaft bzw. den Besitzer des Gebäudes oder der Wohnung sind vor allem die Hinweise zur Bewertung dieser Kennwerte wertvoll. Diesen Hinweisen ist beispielsweise auch zu entnehmen, ob eine Nachdichtung erfolgen und welche volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 dadurch erreicht werden soll.